Allgemeine Geschäftsbedingungen
Canada Unique Dallaire & Dirks GbR
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Canada Unique Dallaire & Dirks GbR – nachstehend als Canada Unique bezeichnet – zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen dabei die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB.
1. Leistungen
1.1. Die Leistungen von Canada Unique für die Schüleraustausch Programme ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweils zum Zeitpunkt der Buchung vorliegenden Programmen sowie dem individuellen Leistungsangebot und werden verbindlich mit der Annahme durch den Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Sondervereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie in die Reisebestätigung aufgenommen sind oder schriftlich ergänzend vereinbart sind. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Betreiber von Internetseiten) und Leistungsträger (z.B. Gastfamilien, Schulen) sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Canada Unique abzugeben, die das Vertragsverhältnis ändern oder mit der Reisebeschreibung in Widerspruch stehen.
1.2. Canada Unique behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt oder erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthalts nicht beeinträchtigen. Canada Unique verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
1.3. Die Betreuung beginnt zu dem im Vertrag ausgeschriebenen Abreisetermin und endet mit dem letzten Schultag in Kanada. Die im Vertrag genannte Programmdauer des Schüleraustausch Programms ist unverbindlich. Das Programm und damit die Leistungspflicht von Canada Unique endet spätestens eine Woche nach offiziellem Ende des Programms.
1.4. Werden einzelne vom Teilnehmer bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch genommen, kann Canada Unique nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig uner-hebliche Leistungen handelt.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Unter Verwendung des Canada Unique Formulars „Meine Bewerbung“ zusammen mit den Zeugniskopien der letzten 2 Schuljahre und einem aktuellen Passfoto meldet sich der Teilnehmer bei Canada Unique an. Die Anmeldung ist unverbindlich.
2.2. Daraufhin erfolgt ein für den Teilnehmer unverbindliches Auswahl- und Beratungs-gespräch persönlich oder per Telefon.
2.3. Der Teilnehmer erhält nach vorläufiger Feststellung seiner Eignung ein schriftliches Leistungsangebot mit Reisedaten, Reisepreis und den besonderen Zahlungsmodalitäten sowie einer Bindungsfrist, für welche Canada Unique an das Angebot gebunden ist.
2.4. Der Vertrag kommt zustande durch den fristgerechten (Bindungsfrist) Eingang des von dem Teilnehmer und / oder seines gesetzlichen Vertreters unterzeichneten Leistungs-angebotes bei Canada Unique, wobei es Canada Unique freisteht, die Bindungsfrist nachträglich zu verlängern.
2.5. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer die Bewerbungsunterlagen der Partnerorganisation bzw. der Schulbehörde für die ausgesuchte Region, Schule oder Internat. Der Teilnehmer erkennt – und im Falle einer Minderjährigkeit erkennen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und / oder Ausbildungsverpflichteten mit der Unterschrift die von der Partnerorganisation / Schulbehörde im Gastland vorgegebenen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen sowie die vertraglichen Grundlagen der Anmeldung an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Sollte wider Erwarten der Leistungspartner die Bewerbung ablehnen, gilt der Vertrag als aufgehoben.
3. Bezahlung
3.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Eltern des Teilnehmers als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte auch bei Volljährigkeit des Schülers.
Die Vermittlungs-und Betreuungsgebühr wird in drei Raten an Canada Unique gezahlt. Die erste Rate umfasst 50% des vereinbarten Preises und ist fällig nach Unterzeichnung des Vertrages. Die zweite Rate umfasst 30% des vereinbarten Preises und ist fällig 4 Monate vor der Abreise. Die dritte Rate umfasst 20% des vereinbarten Preises und ist fällig 4 Wochen vor der Abreise.
Gebühren für Schule und Gastfamilie werden von unserem kanadischen Partner in Rechnung gestellt und ist sofort in voller Höhe fällig. Der Teilnehmer zahlt direkt nach Rechnungstellung an die kanadische Partnerorganisation in kanadischen Dollar. Der Teilnehmer informiert Canada Unique über die getätigte Zahlung (z.B. mit dem Kontoauszug). Bankgebühren, die mit der Zahlung nach Kanada entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Mit der Zahlung geht der Teilnehmer ein Vertragsverhältnis mit der kanadischen Partnerorganisation ein („Legal Agreement“). Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners in Kanada. Der Teilnehmer erhält eine Übersicht der zu zahlenden kanadischen Gebühren.
3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist Canada Unique berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt.
4. Rücktritt
4.1. Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise durch Erklärung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In diesem Fall verliert Canada Unique den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Canada Unique eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seiner Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen (§ 651 i BGB), es sei denn, Canada Unique hat den Rücktritt zu vertreten oder dem Rücktritt liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zugrunde. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
4.2. Der Teilnehmer kann den Aufenthalt bis zur Beendigung der Reise jederzeit beenden. Bei Rücktritt nach Programmbeginn aufgrund vorzeitiger Rückreise aus Gründen, die nicht von Canada Unique zu vertreten sind, entstehen keine Ansprüche gegen Canada Unique. Eventuell durch den Rücktritt verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
4.3. Die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr ist nicht rückerstattungsfähig.
4.4. Der Teilnehmer kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt ist und die Fortsetzung der Reise dem Reisenden nicht zuzumuten ist. Die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln der vertraglichen Leistung bleiben bestehen. Eine auf einen Mangel gestützte Kündigung ist allerdings erst dann zulässig, wenn der Mangel tatsächlich besteht, von dem Teilnehmer unverzüglich gegenüber Canada Unique angezeigt worden ist, und Canada Unique und / oder der von ihr beauftragte und dem Kunden benannte Ansprechpartner dem Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgeholfen hat. Einer Fristsetzung bedarf es jedoch dann nicht, wenn die Mangelbehebung unmöglich oder vom Aufwand unvertretbar ist, die Abhilfe durch Canada Unique oder ihre Beauftragten verweigert wird, die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder dem Teilnehmer die Fortsetzung der Reise in Folge des Mangels nicht zuzumuten ist. Im Falle der Kündigung wegen Mangels ergeben sich die Rechtsfolgen aus den gesetzlichen Regelungen.
5. Pass- und Visabestimmungen
5.1. Canada Unique wird die Teilnehmer vor Reiseantritt über die Bestimmungen von Pass- und Visa alle notwendigen Informationen und Formulare für die Beantragung des Visums zukommen. Für die daraus resultierenden Kosten ist jeder Teilnehmer und/oder seine Erziehungsberechtigten verantwortlich.
5.2 Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere und eines gegebenenfalls erforderlichen Visums sein.
5.3. Der Teilnehmer hat die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern, Gastfamilien, im Schulablauf und hat die Gesetze des Gastlandes, seine Sitten und Gebräuche, Schul-, Studien- und Hausordnungen zu beachten. Im Falle der schuldhaften Verletzung der insoweit bestehenden Pflichten ist der Teilnehmer verpflichtet, einen etwaigen Schaden, sowie die Mehraufwendungen, welche Canada Unique hierdurch entstehen, wie etwa die zusätzlich anfallenden Gebühren für den Wechsel der Gastfamilie, zu ersetzen.
6. Versicherung
Das Bestehen einer Krankenversicherung mit entsprechendem Auslandsschutz ist zwingend. Empfohlen wird auch der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz.
7. Höhere Gewalt
7.1. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände liegen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen beispielsweise vor im Falle von Krieg, Kriegsgefahr oder kriegsähnlichen Unruhen, inneren Unruhen, hoheitlichen Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen und unvorhersehbaren Streiks außerhalb des Einflussbereichs von Canada Unique.
7.2. Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände steht jedem der Vertragspartner ein Kündigungsrecht zu, wenn das Ereignis unvorhersehbar war und zu einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung, Beeinträchtigung führt. § 651 l BGB ist entsprechend anzuwenden.
7.3. Im Falle eines den Schulbesuch beeinträchtigenden, unvorhersehbaren Streiks (zum Beispiel Busfahrer oder Lehrerstreik) wird sich Canada Unique bemühen, eine Alternativbetreuung des Teilnehmers herbei zu führen, wobei insoweit als vereinbart gilt, dass die Alternativbetreuung allenfalls als geringfügige Beeinträchtigung der vertraglichen Leistung zu werten ist.
8. Kündigung durch den Vermittler
8.1. Canada Unique ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn in wesentlichen Bestandteilen der Bewerbungsunterlagen (z.B. Schulnoten, Gesundheitszustand) schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden.
8.2. Canada Unique ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn sich Schulnoten oder Gesundheitszustand des Teilnehmers nach Vertragsabschluss derart verschlechtert haben, dass die erfolgreiche Teilnahme am Schüleraustausch Programm erheblich gefährdet ist.
8.3. Im Fall einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von Canada Unique auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. Canada Unique wird jedoch diejenigen Kosten sich anrechnen lassen, die infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart sind.
8.4. Canada Unique kann den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung des Programms nachhaltig stört oder sich vertragswidrig (z.B. Gesetzesverstöße) verhält. Bei derartigen Verstößen muss der Teilnehmer die Schule und die Gastfamilie verlassen. Eventuelle Mehrkosten, wie etwa die Kosten der Heimreise oder der Ersatzunterbringung sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten / Ausbildungsverpflichteten zu übernehmen. Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht.
9. Gewährleistung und Verjährung
9.1. Canada Unique haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Bindung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie nach Maßgabe von § 651 x BGB für technische Fehler im Buchungssystem. Etwaige Reisemängel müssen unverzüglich angemeldet werden.
9.2. Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und / oder Gesundheitsschäden gerichtet sind oder auf ein grobes Verschulden von Canada Unique Sprachreisen gestützt werden, verjähren in drei Jahren, dieses gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Im Übrigen verjähren etwaige Ansprüche in zwei Jahren.
10. Haftung
10.1. Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern Canada Unique den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dasselbe gilt, wenn Canada Unique für den Schaden, der nicht Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Canada Unique haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungsverhältnissen, die von ihr vermittelt wurden und als Fremdleistungen erkennbar vereinbart sind.
11. Datenschutz
11.1. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Abwicklung der Reise, zur Verfügung stellt oder die für den Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, werden zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen, welche Sie auf unserer Webseite abrufen können.
11.2. Mit der angemessenen Veröffentlichung von Bildern und Filmen, die im Zusammenhang mit dem Gastschulaufenthalt entstanden sind, erklären sich die Teilnehmer einverstanden.
12. Social Media
Der Teilnehmer hat die Veröffentlichung von Bildern oder Inhalten, welche als belästigend oder verletzend gegenüber anderen Personen wirken oder die Privatsphäre Dritter insbesondere der Gastfamilie beinträchtigen zu unterlassen. Die Veröffentlichung privater Informationen Dritter wie Wohnort, Namen, Bankangaben, Telefonnr. usw. ist auch untersagt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Auf dieses Vertragsverhältnis und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg, soweit der in Anspruch genommene Teilnehmer / Erziehungsberechtigter unbekannten Aufenthaltes ist, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder nach Vertragsschluss dorthin verlegt hat oder es sich bei ihm um einen Vollkaufmann handelt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.3. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung und den Besonderheiten des Vertrages über die Schüleraustausch Programme am ehesten und angemessen entspricht.
13.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksamer Bestandteil des Vertrages über den Gastschulaufenthalt.
Vermittler:
Canada Unique Dallaire & Dirks GbR
Persönlich haftende Gesellschafter: Françoise Dallaire und Roman Dirks
Milanweg 31, 26127 Oldenburg
Tel.: +49 (0) 441 80076050
Web: www.canadaunique.com
E-Mail: info@canadaunique.com
Oldenburg, den 01.01.2021